Die Selbstständigen, die wegen der Coronavirus-Pandemie bei der Ausübung ihrer Tätigkeit gehindert und wirtschaftlich geschädigt wurden, können bei der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) finanzielle Unterstützung beantragen.
Unterstützung können auch die PflegerInnen beantragen. Alle Informationen finden Sie hier: https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-phase-2.html
⇨ Phase 2:
- Dies ist eine Erweiterung der ersten Phase der finanziellen Unterstützung.
- In dieser Phase ist es auch möglich, Unterstützung für Gewerke zu beantragen, die in diesem Jahr 2020 gegründet wurden.
- Bewerbungen können vom 20.4.2020 bis 31.12.2020 online auf der WKO-Website eingereicht werden
- Die finanzielle Unterstützung kann in Höhe von max. 2 000 EUR pro Monat für maximal 3 Monate bezogen werden. Der Zuschuss basiert auf der Höhe des entgangenen Einkommens. Die Periode des Einkommensverlusts aufgrund der Coronavirus-Pandemie wird ab dem 15.3.2020 berechnet
Ⓘ Um sich zu bewerben, müssen Sie eine Steuernummer erhalten.
Wenn Sie keine Steuernummer haben, müssen Sie sich an das Finanzamt in Österreich wenden.
Hinweis: Durch Anfordern und Zuweisen einer Steuernummer kann die Sozialversicherungsagentur in Österreich (SVS) Sie auffordern, Steuern und Abgaben zu erstatten.
Ⓘ Die Banknummer des Kontos in Österreich (nicht in der Slowakei) muss im Antrag angegeben werden. Der Antragsteller und der Kontoinhaber müssen dieselbe Person sein.
Quelle: www.wko.at