In Österreich ist die 24‑Stunden‑Betreuung im Privathaushalt (umgangssprachlich auch „24‑Stunden‑Pflege“) gesetzlich geregelt. Grundlage sind das Hausbetreuungsgesetz (HBeG) sowie die Gewerbeordnung (GewO), insbesondere die §§ 159 und 160. Die Betreuung kann im Rahmen einer selbstständigen oder unselbstständigen Erwerbstätigkeit erfolgen.
Betreuungspersonen aus EU‑Mitgliedstaaten dürfen in Österreich grundsätzlich selbstständig oder unselbstständig arbeiten; für EU‑Bürgerinnen und EU‑Bürger darf keine Arbeitserlaubnis verlangt werden. Voraussetzung ist die Einhaltung der in Österreich geltenden Melde‑, Sozialversicherungs‑ und gewerberechtlichen Vorschriften.
Betreuungspersonen (Personenbetreuerinnen/Personenbetreuer) sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Diese Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, wenn die betreuungsbedürftige Person oder deren gesetzliche Vertreterin/deren gesetzlicher Vertreter ausdrücklich von dieser Pflicht entbindet. Darüber hinaus sind Handlungsleitlinien für den Alltag und den Notfall zu vereinbaren (z. B. Verständigung von Angehörigen, Ärztinnen/Ärzten oder mobilen Diensten) und ein Haushaltsbuch samt Belegsammlung zu führen.
Die Personenbetreuung umfasst insbesondere haushaltsnahe Dienstleistungen, Unterstützung bei der Lebensführung sowie Begleitung und Anwesenheit. Einzelne pflegerische bzw. ärztliche Tätigkeiten dürfen nur nach Anordnung und Unterweisung durch eine diplomierte Pflegekraft bzw. eine Ärztin/einen Arzt durchgeführt werden. Die Übertragung der Tätigkeiten muss schriftlich festgehalten werden; außerdem ist ein Protokoll über die Durchführung der angeordneten Tätigkeiten zu führen.
Unsere Betreuungspersonen sind in Österreich rechtmäßig tätig und verfügen – bei selbstständiger Tätigkeit – über einen gültigen Gewerbeschein für Personenbetreuung. Als Agentur unterstützen wir Familien und Betreuungspersonen bei den notwendigen Behördenwegen (z. B. Anmeldung/Sozialversicherung) sowie bei der Vorbereitung der Unterlagen für den Förderantrag beim Sozialministeriumservice.